Diesen Dienst bieten wir allen Betrieben, die aufgrund des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1305 vom 26. Juli 2010 verpflichtet sind, medizinische Untersuchungen zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzusehen, die bei der Ausübung ihrer Arbeit die Sicherheit Dritter besonders gefährden können.
Die Inanspruchnahme der Leistung erfordert eine telefonische Anmeldung im Sekretariat des Laboratoriums (von 8.00 bis 14.00 Uhr), um den Termin, den Ort und alle anderen Modalitäten des Screenings zu vereinbaren.
Die Probengewinnung erfolgt entweder im Laboratorium oder am Betriebssitz, wenn geeignete Räumlichkeiten verfügbar sind und dies mit dem zuständigen Personal vorher vereinbart wurde.
Die Untersuchung erfolgt in zwei Stufen:
Stufe 1 - Suchttest
Stufe 2 - Bestätigungstest bei positivem Suchttest
Das Laboratorium führt den Suchttest durch, der Bestätigungstest wird nur im Falle eines positiven Suchttests direkt vom Dienst für Abhängigkeitserkrankungen durchgeführt